Im Sommer diesen Jahres berichteten wir bereits über die gesetzlichen Vorgaben des Meldescheins und die damit verbundene Papierflut. Bis dahin war der digitale Meldeschein nur in einem Bundesland erlaubt. Für das Jahr 2020 gibt es freudige Nachrichten, die dem Hotelier einiges an Geld und Zeit einsparen werden und einen positiven ökologischen Effekt mit sich bringen.
Ende September berichtet die AHGZ von der Einführung des digitalen Meldescheins. Das Bundeskabinett hat im Rahmen des dritten Entbürokratisierungsgesetzes beschlossen, dass zum Jahresbeginn 2020 der Meldeschein nicht mehr vor Ort auf Papier unterschrieben werden muss. Das neue Gesetz ermöglicht Hoteliers die Unterschrift des Gastes in digitaler Form anzuerkennen oder ein Identifizierungsverfahren mithilfe des elektronischen Personalausweises durchzuführen.
Hoteliers sind jedoch nicht dazu verpflichtet in eine sofortige Lösung zu investieren. Die Option des Meldescheins in Papierform bleibt weiterhin bestehen. Jedoch bietet der digitale Meldeschein dem Gast Flexibilität und erspart dem Hotelier einiges an Arbeitsaufwand und Papier! Ein Hotel, welches überlegt in solch eine Lösung zu investieren muss momentan mit einer einmaligen Gebühr von 2500 Euro und einer monatlichen Lizenzgebühr von 3 Euro pro Zimmer rechnen. Der positive Nebeneffekt ist dabei, dass für den Gast und seine Wünsche somit viel mehr Zeit bleibt.
Wir als Spezialisten im Fachbereich Hoteldigitalisierung beraten Sie hierbei gerne.
Seien Sie mit uns Pioniere und starten Sie ins digitale Zeitalter!
Quelle: Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung